Wichtiger Hinweis!

"VR OnlineBanking" für Firmen und Vereine

Verbessertes Online-Banking durch neues Firmenkundenportal

Für bestimmte Online-Banking-Funktionen haben Sie bisher auf unserer Homepage den Zugang "Login Zahlungsverkehr PLUS" genutzt, unter anderem für die Verwaltung von Ihren Lastschriften,  Datei-Uploads bzw. Datei-Freigaben oder der Freigabe von Aufträgen nach dem 4-Augen-Prinzip.

Wir haben das Online-Banking für Firmen und Vereine weiterentwickelt. Ab sofort bieten wir Ihnen unter dem neuen Zugang "Login Firmenkundenportal" eine moderne und intuitive Optik, verbunden mit neuen Funktionen wie zum Beispiel der Anlage und Verwaltung von Drittbankverbindungen (MultiBanking).

Sie sehen, das neue Portal ist mehr denn je auf Ihre Ansprüche als Unternehmer bzw. Verein ausgerichtet und wird stetig für Sie weiterentwickelt.


Wichtig: Das neue "Login Firmenkundenportal" können Sie ab sofort mit Ihren gewohnten Zugangsdaten (VR-NetKey/Alias und PIN) nutzen. Das bisherige "Login Zahlungsverkehr PLUS" wurde zum 28.02.2021 eingestellt. Bitte nutzen Sie ab sofort das neue Portal.

 

Wie funktioniert der Umstieg auf das neue "Login Firmenkundenportal"?

  • Das neue Firmenkundenportal ist für Sie selbstverständlich kostenfrei.
  • Die wichtigsten Funktionen des neuen Portals erläutern wir Ihnen unten auf dieser Seite anschaulich in kurzen Anleitungen (PDFs).
  • Für eine optimale Darstellung empfehlen wir für das neue Firmenkundenportal die Browser Firefox, Google Chrome, Safari, jedoch nicht den Internet-Explorer.
  • Die Anmeldung erfolgt an gewohnter Stelle im Login-Center über den Einstieg "Login Firmenkundenportal".
  • Auftragsvorlagen: Damit Ihnen Ihre Überweisungs-, Lastschrifts- sowie Auslandsauftragsvorlagen weiterhin zur Verfügung stehen, können Sie diese im neuen Portal über den Menüpunkt <Vorlagen>, dann mit Klick auf das Button <Vorlagen übertragen> übernehmen.
  • Offene Auftragsfreigaben: Offene Auftragsfreigaben wurden nicht in das neue Portal übernommen. Bitte erfassen Sie diese bei Bedarf im neuen Portal erneut.
  • Offene Sammlerfreigaben: Gleiches gilt für Sammler, die noch nicht beauftragt wurden. Geben Sie diese bei Bedarf bitte im neuen Portal erneut ein, da der offene Sammler nicht in das neue Portal übernommen wurde.
 
 
Sie haben noch Fragen? Unsere Zahlungsverkehrs-Spezialisten Marc Wingenbach und Michael Raffelsiefer helfen gerne weiter!