- Mehr finanzielle Flexibilität
- Keine Mindestvertragslaufzeit
- Rückgabegarantie
Mietbürgschaft
Die clevere Alternative für Mieter
Mit der R+V-MietkautionsBürgschaft profitieren Sie von mehr finanzieller Flexibilität. Anstelle eines Kautionssparbuchs oder einer Barkaution übernimmt die R+V Allgemeine Versicherung AG für den Mieter eine Mietkautionsbürgschaft gegenüber dem Vermieter. Das schont das Budget des Mieters und erspart dem Vermieter den Aufwand für die Verwaltung des Kautionssparbuchs.
R+V-MietkautionsBürgschaft im Überblick
Finanziellen Spielraum bewahren
Sie haben Ihre Traumwohnung gefunden, müssen aber die Kautionssumme von bis zu drei Monatskaltmieten leisten. Bewahren Sie sich den finanziellen Spielraum, um zum Beispiel Möbel für Ihre neue Wohnung zu kaufen. Die R+V-MietkautionsBürgschaft ist eine flexible Alternative zum Kautionssparbuch oder zur Barkaution.
Ihre Vorteile mit der R+V-MietkautionsBürgschaft
- Mehr finanzielle Flexibilität, weil die Mietkaution nicht in bar gestellt werden muss
- Keine Doppelbelastung, wenn Sie die Kaution Ihrer alten Wohnung noch nicht zurückerhalten haben
- Beitragsfreie Rückgabe innerhalb des ersten Monats, wenn Ihr Vermieter die Bürgschaft nicht akzeptiert
- Bürgschaften ab 5 Euro pro Monat – keine zusätzlichen Gebühren für Abschluss und Kontoführung
- Keine Mindestvertragslaufzeit
- Unterjährige Zahlung – auch hohe Kautionssummen sind möglich
Vorteile für Ihren Vermieter
- Kein Verwaltungsaufwand für die Abrechnung der Kautionssparbücher
- Die R+V-MietkautionsBürgschaft steht ab dem ersten Tag in voller Höhe zur Verfügung.
- Maximale Sicherheit – die R+V übernimmt Mietkautionen bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze von drei Monatskaltmieten.
So funktioniert's
Sie beantragen bei der R+V die R+V-MietkautionsBürgschaft. Die R+V stellt Ihnen die Mietkautionsbürgschaft aus und Sie übergeben diese an Ihren Vermieter. Wird die Bürgschaft nicht mehr benötigt, lassen Sie sich die darauf abgedruckte Bürgschaft-Enthaftungserklärung von Ihrem Vermieter unterschreiben und senden sie zurück an die R+V. Der Vertrag wird dann beendet und zu viel gezahlte Beiträge werden an Sie als Mieter auf den Tag genau erstattet.
Quelle: R+V Allgemeine Versicherung AG
Leistungsbeispiel
Finanzielle Flexibilität
Ein Ehepaar hat seine Traumwohnung gefunden. Aber in der neuen Wohnung ist keine Einbauküche vorhanden. Das Ehepaar möchte daher auf eigene Kosten eine Küche einbauen lassen. Da das Ehepaar die für die alte Wohnung hinterlegte Mietkaution erst nach Auszug erhält, sucht es nach einer flexiblen Alternative, um dem neuen Vermieter schon jetzt eine Sicherheit zu bieten. Das Paar entscheidet sich für die R+V-MietkautionsBürgschaft anstelle einer Barkaution. So bleibt ihm der nötige finanzielle Spielraum erhalten, den es schon vor Einzug in die neue Wohnung für die neue Küche nutzen kann.
Beispielrechnung
Ein Ehepaar muss für seine Traumwohnung eine Mietkaution von 1.500 Euro bezahlen. Der Jahresbeitrag einer R+V-MietkautionsBürgschaft berechnet sich aus 5,5 Prozent der Mietkaution, also 82,50 Euro. Den Jahresbeitrag auf 12 Monate verteilt, ergibt sich daraus ein Monatsbeitrag von 6,88 Euro.
Beitragsbeispiel monatliche Zahlung |
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Ihre Mietkaution | 1.500 EUR |
Ihr Monatsbeitrag | 6,88 EUR |
Das ist zu tun
In nur sechs Schritten zum Online-Antrag
Nach dem Klick auf "Jetzt berechnen" können Sie in sechs Schritten Ihre persönliche R+V-MietkautionsBürgschaft berechnen und direkt online beantragen (unter SSL-Verschlüsselung).
- Schritt 1 (Basisdaten): Geben Sie im ersten Schritt des Online-Antrags Ihre Kaltmiete und die Höhe der Mietkaution ein. Durch diese Angaben kann Ihr individueller Vorschlag berechnet werden.
- Schritt 2 (Vorschlag): Im nächsten Schritt erhalten Sie bereits Ihren individuellen Vorschlag für die R+V-MietkautionsBürgschaft. Im weiteren Verlauf haben Sie die Wahl: Sie können einen Termin mit uns vereinbaren, um Ihre Fragen vor Ort zu klären. Oder Sie folgen dem Online-Antrag. Für eine Terminvereinbarung nutzen Sie einfach unsere Kontaktmöglichkeiten rechts auf der Seite. Möchten Sie weitere Informationen erhalten, können Sie diese als PDF abrufen.
- Schritt 3 (Persönliche Angaben): Um mit dem Online-Antrag fortzufahren, geben Sie bitte im nächsten Schritt Ihre persönlichen Daten ein. Ihre E-Mail-Adresse benötigt die R+V, um Ihnen alle Vertragsgrundlagen per E-Mail zusenden zu können. Hier geben Sie auch Ihre Bankverbindung für die Einzugsermächtigung ein.
- Schritt 4 (Weitere Angaben): Geben Sie in diesem Schritt bitte weitere Daten zu Ihrem Mietverhältnis ein.
- Schritt 5 (Angaben prüfen und senden): Nun können Sie Ihre Angaben noch einmal prüfen und diese per Klick auf "Antrag senden" übertragen. Die Antragsdaten gehen dann bei unserem Partner – R+V Allgemeine Versicherung AG – elektronisch ein.
- Schritt 6 (Antrag bestätigen): Damit der Vertrag abgeschlossen werden kann, erhalten Sie eine E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse, die Sie bestätigen müssen. Erst nach dieser Bestätigung kann die R+V Ihren Antrag bearbeiten.
Wichtige Hinweise
Sobald Sie den Online-Antrag abgeschickt haben, erhalten Sie eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Bitte öffnen Sie die E-Mail und bestätigen Sie den Antrag über den dort angegebenen Link. Erst nach dieser Bestätigung kann die R+V Ihren Antrag bearbeiten. Die Vertragsunterlagen und die Bürgschaft für Ihren Vermieter erhalten Sie per Post.
Häufige Fragen zur Mietkautionsbürgschaft
Sie schließen einen Vertrag mit der R+V Allgemeine Versicherung AG. Auf der Grundlage dieses Vertrags stellt R+V eine Bürgschaft im Original zur Übergabe an Ihren Vermieter, eine Kopie der Bürgschaft und den Versicherungsschein für Ihre Unterlagen aus. Die Originalbürgschaft übergeben Sie anstelle der Barkaution oder des Kautionssparbuchs an Ihren Vermieter. Im Schadensfall kann sich der Vermieter direkt bei der R+V melden.
Sollten Sie Ihren Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommen und die Inanspruchnahme durch den Vermieter nicht offensichtlich rechtsmissbräuchlich sein, zahlt die R+V den geforderten Betrag bis zur Höhe der Bürgschaftssumme an Ihren Vermieter. Sie sind zur Rückzahlung an die R+V verpflichtet.
Ihr Vermieter verfügt also über den gleichen Schutz wie bei anderen Kautionsformen.
Die R+V-MietkautionsBürgschaft tritt mit Ausstellungsdatum der Bürgschaft in Kraft. Die Bürgschaft wird wirksam zwischen Ihnen und dem Vermieter vereinbart, wenn Sie dem Vermieter die Bürgschaft übergeben und beide Parteien sich einig sind, dass die Bürgschaft als Sicherheit dienen soll.
Die Bürgschaft ist bis zu dem Zeitpunkt gültig, zu dem die R+V vollständig aus der Haftung entlassen wird, oder bis die R+V die Bürgschaftssumme vollständig ausgezahlt hat, sofern aus der Bürgschaft nichts anderes hervorgeht.
Die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden übernimmt die Haftung. Die R+V ist einer der größten deutschen Kautionsversicherer und einer der führenden Versicherer im Bereich der Mietkautionsbürgschaft.
Es sind Mietkautionsbürgschaften ab 5 Euro pro Monat möglich. Der Beitrag ist abhängig von der Bürgschaftssumme und der gewählten Zahlungsperiode (Jahr, Halbjahr, Vierteljahr, Monat). Es fallen keine weiteren Gebühren oder Beiträge zum Beispiel für Verwaltung, Kontoführung oder Erstellung der Bürgschaft an. Der erste Beitrag wird unmittelbar mit der Ausstellung der Bürgschaft fällig, wenn im Versicherungsschein nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Mietkaution und damit die Höhe der Bürgschaft ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen begrenzt. Nach § 551 Absatz 1 BGB ist der zulässige Betrag einer Mietsicherheit auf maximal das Dreifache der Miete beschränkt – ohne ausgewiesene Betriebskosten. Die Mietkaution muss mindestens 500 Euro und darf höchstens 15.000 Euro betragen.