Informationen zur Zustimmungsgewinnung

Ihre Zustimmung zu unseren neuen Vertragsbedingungen

Was Sie jetzt wissen müssen

Zusammen mit unseren hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern möchten wir heute und in Zukunft Ihr Partner in unserer Region sein. Wir sind gerne Ihre Ansprechpartner, persönlich vor Ort ebenso wie digital und telefonisch. Das Nutzungsverhalten und die Kundenbedürfnisse rund um das Girokonto haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Aus diesen Gründen passen wir unsere Girokontomodelle zukunftsfähig für Sie an. Diese Änderungen treten zum 1. November 2024 in Kraft.

Damit Sie auch in Zukunft ein modernes und zuverlässiges Bankerlebnis erhalten, benötigen wir aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 Ihre aktive Zustimmung zu unseren neuen Vertragsbedingungen. Sollten Sie uns noch keine Einwilligung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und zur Datenverarbeitung gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erteilt haben, werden wir Sie im Zustimmungsprozesses ebenfalls darauf hinweisen und um Ihre Zustimmung bitten.

Hintergrundinfos

Was ändert sich mit dem BGH-Urteil?

Bis vor wenigen Jahren haben wir Sie im Voraus über geplante Änderungen unserer Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert, und zwar zwei Monate, bevor sie wirksam wurden. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben. Diesen Änderungsmechanismus hat der Bundesgerichtshof 2021 für unwirksam erklärt. Sie müssen jetzt aktiv zustimmen, wenn wir unsere Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte ändern. Tun Sie dies nicht, haben wir aufgrund des Urteils keine rechtlich sichere Grundlage für unsere Geschäftsbeziehung.

Jetzt Zustimmung geben

In unserem Anschreiben vom 22.08.2024 finden Sie einen QR-Code, einen individuellen Link und einen Zugangscode. Ihre Zustimmung können Sie durch scannen des QR-Codes oder nach Aufruf des Links in Kombination mit dem Zugangscode erteilen.

Antworten auf Ihre Fragen

Ab wann muss ich aktiv zustimmen?

Sie können Ihre Zustimmung ab Erhalt unseres Anschreibens, in welchem wir Sie über die Änderungen informiert haben, erteilen. Nutzen Sie dafür entweder den im Anschreiben enthaltenen Link oder QR-Code. Alternativ können Sie Ihre Zustimmung auch bei der Anmeldung im Online-Banking erteilen. Alle notwendigen Informationen rund um die Zustimmung finden Sie automatisch im jeweiligen Anschreiben oder im Hinweistext in Ihrem Online-Banking. Alternativ können Sie auch Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater ansprechen.

Ab wann gelten die neuen Preise?

Grundsätzlich für unsere Bestandskunden ab dem 01. November 2024. Neukunden erhalten die neuen Konditionen ab sofort.

Muss ich sofort zustimmen, wenn Sie mich dazu auffordern?

Wir bitten Sie, sich zeitnah zu unseren aktuellen Entgelt- und Vertragsbedingungen zurückzumelden. Denn eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Dazu gehört eine aktuell gültige Vertragsgrundlage.

Tipp: Sie können Ihre Zustimmung jederzeit direkt in Ihrem Online-Banking oder über den QR-Code bzw. Link geben, den wir Ihnen per Post geschickt haben. Das geht ganz einfach mit wenigen Klicks. Haben Sie noch keinen Online-Zugang? Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gerne und freuen uns auf Sie.

Ich habe wegen meiner Zustimmung noch keinen Brief bekommen. Woran liegt das?

Wir vereinbaren in den kommenden Monaten mit all unseren Girokonto-Kunden neue Entgelt- und Vertragsbedingungen. Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss auf möglicherweise unterschiedliche Postlaufzeiten haben. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld – wir melden uns bald bei Ihnen.

Kann ich für ein Gemeinschaftskonto die Zustimmung allein geben?

Ja, wenn Sie Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind.

Hierzu erhalten Sie per Post einen Zustimmungscode und können dann ganz bequem online einwilligen. Alternativ können Sie die Zustimmung in einer unserer Filialen erteilen.

Kann auch ein Bevollmächtigter eines Kontos die Zustimmung erteilen?

Nein, das ist leider nicht möglich. Aus rechtlichen Gründen muss immer der Kontoinhaber (oder sein gesetzlicher Vertreter) selbst zustimmen. Sollte aus gesundheitlichen Gründen im Einzelfall keine Zustimmung durch den Kontoinhaber möglich sein, sprechen Sie bitte Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater an.

Warum habe ich mehrere Briefe zur Zustimmung erhalten?

Sie erhalten aus rechtlichen Gründen für jede Kundennummer ein separates Schreiben mit dem zugehörigen Zustimmungscode. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ein Einzelkonto und zusätzlich auch ein Gemeinschaftskonto haben.

Bitte bewahren Sie daher alle Schreiben zu diesem Thema von uns auf, damit Sie für jedes Schreiben die erforderliche Zustimmung durchführen können.

Warum werden Kontoauszüge zukünftig bepreist?

Kontoauszüge werden aus Nachhaltigkeitsgründen bepreist.

Wir stellen Ihnen Auszüge kostenlos online in Ihrem ePostfach zur Verfügung. Neben einem Beitrag für die Umwelt, sparen Sie sich damit das lästige Abheften und Aufbewahren, denn wir archivieren Ihre Auszüge dort 10 Jahre kostenfrei.

Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater berät Sie gerne dazu.

Wie kann ich Mitglied werden und von vergünstigten Kontoführungsgebühren und Kreditkartenvorteilen profitieren?

Sprechen Sie gerne Ihre Beraterin oder Ihren Berater an und werden auch Sie Mitglied unserer Genossenschaft! Als Mitglied sind Sie mehr als "nur" Kunde, Sie sind Teilhaber unserer Volksbank Berg.

Neben Girokontovorteilen profitieren Sie von besonderen Angeboten unserer Verbundpartner. Außerdem bieten wir regelmäßig Mitglieder-Events an. Als Mitglied bestimmen Sie über die Zukunft unserer Bank mit und erhalten eine attraktive Dividende.

Ich möchte ein anderes Kontomodell als das Vorgeschlagene. Was muss ich tun?

Wir haben Ihre persönliche Kontonutzung der vergangenen 12 Monate als Grundlage genommen, um Ihnen das für Sie günstigste Girokonto inkl. der eventuell vorhandenen Kreditkarte zu empfehlen. Möchten Sie dennoch ein anderes Modell nutzen, sprechen Sie uns gerne an. Dann veranlassen wir für Sie den Produktwechsel.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Bei fehlender Zustimmung zu unseren Vertragsbedingungen besteht keine rechtssichere Grundlage für die Geschäftsbeziehung mit der Volksbank Berg. In diesem Fall müssen wir prüfen, ob und inwiefern die Geschäftsbeziehung fortgeführt werden kann.

Warum soll ich außerdem eine Einwilligung zur Datennutzung erteilen?

Als Genossenschaftsbank und dem hiermit verbundenen Anspruch, Ihnen eine bestmögliche Hausbank zu sein, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung für eine bessere Beratung, eine individuellere Betreuung und eine persönliche Ansprache.

Selbstverständlich werden wir Ihre Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeiten und nur für die oben genannten Zwecke nutzen. Im Rahmen unseres Datenversprechens erhalten Sie eine passgenaue und kompetente Beratung mit voller Transparenz und Kontrolle unter höchsten sicherheitstechnischen Standards.

Ich habe noch mehr Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wenn wir Ihre Frage noch nicht beantworten konnten, kommen Sie gern direkt auf Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater zu. Wir freuen uns auf Sie.