Zum OnlineBanking
Eine junge Frau sitzt an ihrem Schreibtisch mit aufgeklapptem Laptop und schaut lächelnd auf ihr Handy

Das ändert sich für Sie

Mit der Empfängerüberprüfung mehr Sicherheit bei Ihren Überweisungen

Ab dem 5. Oktober 2025 wird bei allen Überweisungen automatisch geprüft, ob Name und IBAN der empfangenden Person übereinstimmen. Diese zusätzliche Prüfung hilft, Fehlüberweisungen zu vermeiden und erhöht die Sicherheit bei Zahlungen.

Warum erfolgt die Änderung?

Der automatische Abgleich von Name und IBAN bei Überweisungen schützt Sie vor Betrug, falschen Rechnungen und Eingabefehlern.

Wer ist betroffen?

Als Privatkunde gelten Sie als Verbraucher. Damit ist die Durchführung der Empfängerüberprüfung immer verpflichtend. Sie können sie aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht abwählen oder deaktivieren.

Mehr Infos für Firmenkunden

Welche Überweisungen sind betroffen?

Die Empfängerüberprüfung ist vom Gesetz her für alle „Standard“- und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vorgesehen.

Was ändert sich?

Überweisungsverkehr

Einführung der Empfängerüberprüfung vor der Freigabe von Überweisungen. Diese Maßnahme soll helfen, Fehlüberweisungen und Betrugsfälle zu vermeiden.

girocard (Debitkarte)

Aktualisierung der Nutzungsbedingungen im Zuge neuer Einsatzmöglichkeiten und der fortschreitenden Digitalisierung.

OnlineBanking

Erweiterung der Darstellung und nutzbaren Funktionen.

Preis- und Leistungsverzeichnis

Änderungen in Verbindung mit Anpassungen im Überweisungsverkehr – es ergeben sich keine Preisänderungen für Sie.

Datenfernübertragung (DFÜ)

Neue Regelungen zur Empfängerüberprüfung bei elektronisch übermittelten Zahlungsaufträgen. Diese betreffen insbesondere Sammelüberweisungen und Echtzeitüberweisungen.

Was müssen Sie jetzt tun?

Für die Umsetzung brauchen wir Ihre Unterstützung: Bitte lesen Sie sich die bereitgestellten Informationen sorgfältig durch und erteilen uns Ihre Zustimmung. Dazu haben Sie entweder per Post oder im Online-Banking (E-Postfach) ein gesondertes Anschreiben erhalten.

Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung?

Bei jeder ausgehenden Überweisung wird geprüft, ob der Name der Empfängerinnen oder des Empfängers im Überweisungs­auftrag mit dem Namen bei der Empfängerbank übereinstimmt. Das hilft, fehlerhafte Zahlungen und Betrugsfälle frühzeitig zu erkennen.

Mögliche Rückmeldungen:

  • Übereinstimmung („Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen vollständig überein.
  • Nahezu Übereinstimmung („Close Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen nahezu überein. Der Name der Empfängerin oder des Empfängers bei der Empfänger­bank wird Ihnen zur Auswahl angezeigt. Sie können eine Überweisung trotz einer "nahezu Übereinstimmung" autorisieren, allerdings müssen Sie dann - wie bislang - das Risiko einer Fehlleitung selber tragen.
  • Keine Übereinstimmung („No Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen nicht überein. Sie können eine Überweisung trotz "keiner Übereinstimmung" autorisieren, allerdings müssen Sie dann - wie bislang - das Risiko einer Fehlleitung selber tragen
  • Prüfung nicht möglich („Verification Check Not Possible“): Die Prüfung konnte aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt werden.
SzenarioAnfrageEmpfängernameRückmeldung
Richtiger NameMax MustermannMax MustermannÜbereinstimmung
Mehrere VornamenMax MustermannMax Maximilian MustermannÜbereinstimmung
Gemeinschafts­personenMax MustermannMax Mustermann und Maxima MustermannÜbereinstimmung
Richtiger Name, kleine TippfehlerMax MusttermanMax MustermannNahezu Übereinstimmung
InitialenM. MustermannMax MustermannNahezu Übereinstimmung
Kein VornameMustermannMax MustermannNahezu Übereinstimmung
Falscher NameMaria MustermannMax MustermannKeine Übereinstimmung
Handelsname abweichend vom Namen der Konto­inhaberin oder des Konto­inhabersPizzeria PassioneMax MustermannKeine Übereinstimmung
Keine Antwort erhaltenMax MustermannMax MustermannPrüfung nicht möglich
Bank nimmt nicht an Empfänger­prüfung teilMax MustermannMax MustermannPrüfung nicht möglich

Ablauf der Empfänger­überprüfung bei Einzel­überweisungen

Zahlungseinreichung

Einreichung der Einzelüberweisung im OnlineBanking oder über EBICS.

Empfängerüberprüfung

Automatische Prüfung, ob der Empfänger­name mit dem Konto­inhaber übereinstimmt.

Ergebnis an Auftrag­geber

Ergebnis der Prüfung wird zeitnah zurückgemeldet.

Zahlungsfreigabe

Entscheidung über Freigabe oder Ablehnung der Zahlung basierend auf dem Prüfergebnis, im OnlineBanking zusätzlich die Möglichkeit Korrekturvorschläge aus Nahezu-Übereinstimmung zu übernehmen.

Mögliche Ergebnisse

1. Einzel­überweisung wurde freigegeben
2. Einzel­überweisung wurde abgelehnt

FAQ – Ihre Zustimmung zu den neuen Geschäftsbedingungen

Mit Wirkung zum 05. Oktober 2025 treten neue gesetzliche Regelungen und Anpassungen bei den Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen sowie im Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) in Kraft. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Ihre Zustimmung und die anstehenden Änderungen.

Häufige Fragen zur Zustimmung und zur Empfängerüberprüfung

Warum muss ich zustimmen?

Wir wissen, dass wir Sie in der Vergangenheit mehrfach um Ihre Zustimmung gebeten haben, und möchten uns herzlich für Ihre bisherige Unterstützung bedanken. Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, Sie auch zukünftig über Änderungen zu informieren und die notwendige Zustimmung einzuholen. Unser Ziel bleibt dabei weiterhin, die Zusammenarbeit für Sie so angenehm und einfach wie möglich zu gestalten.

Ist mit den Zustimmungen auch eine Preiserhöhung verbunden?

Nein, mit Ihrer Zustimmung passen wir keine Entgelte zur Kontoführung Ihres Zahlungskontos an. Künftige Preisänderungen müssen jeweils separat mit Ihnen vereinbart werden.

Kann ich den Änderungen widersprechen?

Ja, Sie können die Zustimmung ablehnen bzw. den Änderungen widersprechen. Bitte beachten Sie, dass wir unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen dauerhaft nur dann halten können, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen. Wir möchten Sie daher schon jetzt darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten, die Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon zu kündigen, wenn wir Ihre Zustimmung nicht erhalten.

Kann ich nur einzelnen Bedingungen zustimmen?

Nein, eine Zustimmung ist nur zu allen Änderungen gemeinsam möglich. Der Online-Zustimmungsprozess sieht vor, dass Sie mit einem Klick allen Änderungen zustimmen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn auch Bedingungstexte für Produkte enthalten sind, deren Nutzung Sie aktuell nicht mit uns vereinbart haben. In diesem Fall sind die entsprechenden Ausführungen sowie die dazugehörigen Kundenbedingungen für Sie gegenstandslos.

Ich finde das Anschreiben nicht mehr oder kann nicht zustimmen. Was muss ich tun?

Bitte setzen Sie sich mit unserer DialogFiliale in Verbindung oder besuchen Sie uns in einer unserer Geschäftsstellen. Wir können die Zustimmung für Sie erfassen oder das Anschreiben noch einmal versenden.

Was ist eine Echtzeit-Überweisung und wie funktioniert diese?

Bei einer Echtzeit-Überweisung kommt das Geld innerhalb weniger Sekunden bei der begünstigten Person an. Echtzeit-Überweisungen sind im Rahmen einer SEPA-Überweisung innerhalb Deutschlands oder im Euro-Raum möglich (also zum Beispiel nicht in die Schweiz).
Im Onlinebanking oder am SB-Terminal können Sie über einen Haken im Feld "Echtzeit-Überweisung" bestätigen, dass Sie das Geld in Echtzeit überweisen möchten.
Wenn Sie eine beleghafte Überweisung bei der Bank abgeben, werden wir nicht automatisch eine Echtzeit-Überweisung durchführen. Dafür gibt es ab Oktober 2025 neue Überweisungsbelege, die  wir in unseren Geschäftsstellen auslegen.
Für Echtzeit-Überweisungen entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Warum wird die Empfängerüberprüfung eingeführt?

Ziel ist es, fehlgeleitete und betrügerische Überweisungen zu verhindern. Damit soll gleichzeitig der Schutz für Überweisende erhöht werden, denn Geld das einmal überwiesen wurde, kann nur schwer zurückgeholt werden.
Bei einer positiven Empfängerprüfung haftet die ausführende Bank dafür, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt sind.

Was müssen Überweisende berücksichtigen?

Die Angaben zum Zahlungsempfänger bzw. zur Zahlungsempfängerin müssen mit den bei der Bank hinterlegten Daten übereinstimmen.

Bitte nehmen Sie demnach keine Überweisungen mit der Angabe

  • des Spitznamens einer Person vor.
  • des privaten Namens vor, wenn das Konto auf eine Firma läuft.
  • der Firma vor, wenn das Konto auf den Vor- und Zunamen des oder der Gewerbetreibenden läuft.
Wer haftet, wenn ich kein übereinstimmendes Ergebnis in der Empfängerüberprüfung habe und die Überweisung trotzdem autorisiere?

Sie können eine Überweisung trotz Ergebnissen mit „einer nahezu Übereinstimmung” oder „keiner Übereinstimmung” autorisieren, also ausführen lassen. Allerdings müssen Sie dann wie bisher das Risiko einer Fehlleitung selbst tragen und können Ihre Volksbank Berg eG hierfür nicht in die Haftung nehmen.

Was muss ich tun wenn ich ein Zahlungsverkehrsprogramm für die Abwicklung meines Zahlungsverkehrs nutze?

Unsere Produkte Profi cash und GENO cash werden automatisch mit den notwendigen Updates ausgestattet. Innerhalb der jeweiligen Banking-Software finden Sie Anleitungen, die den Einreichungs- und Freigabeprozess einschließlich der verteilten elektronischen Unterschrift (VEU) und der Empfängerüberprüfung erläutern. Bei weiterführenden Fragen kontaktieren Sie uns gerne. Sollten Sie eine alternative Zahlungsverkehrssoftware nutzen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an den jeweiligen Support des Anbieters.

Woher weiß ich, wie der bei der Bank hinterlegte Name eines Kontoinhabers korrekt lautet?

Der bei einer Bank hinterlegte Kontoinhabername ist der juristische Name oder der Firmenname, der im öffentlichen Register eingetragen ist. Wenn Sie selber Rechnungen ausstellen überprüfen Sie bitte unbedingt, ob der Name auf Ihrer Rechnung mit Ihrem Kontoinhabernamen übereinstimmt. 

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zur Empfängerüberprüfung haben, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.

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