Energieausweis

Seit dem 01. Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV2014) und damit auch die neuen Regeln für den Energieausweis für Gebäude. Diese wurde 2016 noch einmal novelliert.  

Wer eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, ist verpflichtet, allen Interessenten spätestens zur Objektbesichtigung einen Energieausweis vorzuzeigen und unverzüglich nach dem Abschluss des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages diesen im Original zu übergeben.

Auch wirkt sich die Energieausweispflicht auf Immobilien-Inserate in kommerziellen Medien aus. Beispielsweise müssen in den diversen Internetportalen und Tages- bzw. Wochenzeitungen bestimmte Pflichtangaben zu den Energieeigenschaften einer Immobilie gemacht werden. Ausgenommen von diesen Pflichten sind unter anderem denkmalgeschützte Objekte.

Doch die Erstellung eines Energieausweises kann kostspielig werden. Wir bieten Ihnen im Rahmen eines Vermittlungsauftrages für Ihre Immobilie den Service, einen kostenlosen Energieausweis zu organisieren.