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Hand wirft einen Briefumschlag in eine Wahlurne

Vertreterwahl am 28. Oktober 2025

Als Mitglied der Volksbank Berg eG bestimmen Sie mit, wie sich Ihre Genossenschaftsbank entwickelt. Denn als Teilhaberin oder Teilhaber gehört Ihnen ein Stück unserer Bank. Ganz besonders ist Ihre Mitbestimmung alle vier Jahre bei der Vertreterwahl gefragt.

Termine

Ab dem 26. September 2025 steht die Wahlliste zur Einsicht in unseren Geschäftsstellen und online zur Verfügung. Die Vertreterwahl ist für den 28. Oktober 2025 angesetzt. Sie können ab sofort per Brief- und Onlinewahl abstimmen. 

Die Wahlen können alle Mitglieder in unseren Geschäftsstellen vor Ort, online oder per Brief durchführen.

Wahlliste

Online einsehen

Über unser Wahlportal können diejenigen, die eine Onlinewahl beantragen, die Wahlliste ab dem 26. September 2025 einsehen.

Wahlliste einsehen

Vor Ort einsehen

In unseren Geschäftsstellen Kürten, Lindlar, Odenthal, Schildgen und Wipperfürth können Sie die Wahlliste ab dem 26. September 2025 zu den Öffnungszeiten einsehen.

Geschäfsstelle finden

Wahlmöglichkeiten

Online-Wahl

Über unser Wahlportal können Sie ab dem 13. Oktober 2025 direkt online abstimmen.

Zum Wahlportal

Briefwahl

Ab sofort können Sie sich für die Briefwahl bequem auf unserem Wahlportal registrieren und Ihre Stimme dann per Post abgeben.

Briefwahl beantragen

Wahl vor Ort

In unseren Geschäftsstellen Kürten, Lindlar, Odenthal, Schildgen und Wipperfürth können Sie Ihre Stimme am 28. Oktober 2025 zu den Öffnungszeiten direkt abgeben.

Geschäfsstelle finden

Weitere Informationen

Was ist die Vertreterwahl?

Alle Mitglieder der Volksbank Berg eG werden durch die Vertreterversammlung vertreten, welche jährlich zusammenkommt und alle vier Jahre neu gewählt wird. Die Vertreterinnen und Vertreter nehmen anschließend über vier Jahre das Stimmrecht für die Mitglieder wahr. Sie werden bei Entscheidungen über wichtige Themen der Bank mit einbezogen, und geben Impulse für die Zukunft

Was macht ein Vertreter bzw. eine Vertreterin?

Zu den Aufgaben eines Vertreters gehört es u.a. im Rahmen der Vertreterversammlung über den Jahresabschluss, die Verwendung des Jahresüberschusses, die Wahl der Anteilseignerseite des Aufsichtsrates, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie über Entscheidungen über Änderungen der Satzung oder der Wahlordnung abzustimmen. Gleichzeitig stehen die Vertreterinnen und Vertreter in regelmäßigem Dialog mit dem Vorstand. 

Warum sollte ich wählen?

Als genossenschaftliche Bank setzen wir uns tatkräftig für unsere Mitglieder und die Region ein. Mit Ihrer Stimme unterstützen Sie uns dabei. Denn sie ist ein starkes Signal, dass Sie als Mitglied die Entwicklung unserer Genossenschaft unterstützen und begleiten.

Wahlbekanntmachung

Nach den Bestimmungen des § 1 der Wahlordnung der Volksbank Berg eG findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier Jahre statt. Der von der Vertreterversammlung gewählte Wahlausschuss hat in seiner Sitzung gemäß § 3 der Wahlordnung der Volksbank Berg eG eine Liste der Kandidaten (Vertreter und Ersatzvertreter) für die Vertreterversammlung der Volksbank Berg eG (Wahlliste) aufgestellt.

Gemäß § 4 der Wahlordnung geben wir bekannt, dass die vom Wahlausschuss aufgestellte Wahlliste zusammen mit der Wahlordnung in der Zeit vom 26. September 2025 bis 28. Oktober 2025 (Auslegungsfrist) in allen Geschäftsstellen der Volksbank Berg eG während der Öffnungszeiten für alle Mitglieder der Genossenschaft zur Einsichtnahme ausliegt.

Gemäß § 5 der Wahlordnung geben wir bekannt, dass die Wahl zur Vertreterversammlung durch Abgabe der Stimmen per Briefwahl, als elektronische Wahl vom 13. bis 28. Oktober 2025 und als Wahl vor Ort in den Geschäftsstellen der Volksbank Berg eG während der Öffnungszeiten am 28. Oktober 2025 durchgeführt wird. 

Die erforderlichen Zugangsdaten zur Online-Vertreterwahl und zur Beantragung der Briefwahl bekommen alle Mitglieder, die sich mit Ihren persönlichen Daten auf dem Wahlportal registrieren,  zugesendet. Die Verknüpfung zum Wahlportal ist auf der öffentlich zugänglichen Internetseite der Bank veröffentlicht. 

Weitere Listen können von den Mitgliedern der Volksbank Berg eG unter Beachtung der Bedingungen der Wahlordnung der Volksbank Berg eG innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Auslegungsfrist beim Wahlausschuss der Volksbank Berg eG eingereicht werden, vorher eingereichte Listen können nicht berücksichtigt werden (§ 4 der Wahlordnung der Volksbank Berg eG).

Weitere Wahllisten müssen die Anforderungen an eine Wahlliste gemäß § 3 der Wahlordnung der Volksbank Berg eG erfüllen. 

Wipperfürth, den 26. September 2025
Der Wahlleiter

Unsere Satzung und Wahlordnung

Erfahren Sie in unserer Satzung und Wahlordnung mehr über die Volksbank Berg eG als Unternehmen.

Unsere Satzung und Wahlordnung

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FAQ zur Vertreterwahl

Wie kam die Wahlliste zustande?

Die Aufstellung der Wahlliste ist die zentrale Aufgabe des Wahlausschusses. Der Wahlausschuss ist ein über mehrere Ebenen von den Mitgliedern gewähltes und legitimiertes Gremium. Er handelt damit in bestem Wissen und zum Wohle der Genossenschaft. 

Alle Kandidaturen wurden vom Wahlausschuss in seiner konstituierenden Sitzung geprüft und anschließend aus allen Vorschlägen eine Liste mit Vertreter*innen und Ersatzvertreter*innen aufgestellt.

Wie wird meine Anonymität bei der Online-Vertreterwahl gewährleistet?

Unser Wahldienstleister Conventex verwendet eine rechtssichere Software, die den Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Rechnung trägt und die Wahlgrundsätze einhält.

Alles zum Thema Datenschutz finden Sie auf der Seite der Conventex Gesellschaft für Softwareentwicklung mbH.

Wo finde ich die Wahlergebnisse?

Die Wahlergebnisse werden nach Auszählung der Stimmen hier auf unserer Webseite veröffentlicht.

Ich bin Mitglied und habe keine Wahlunterlagen erhalten. Was kann ich tun?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater oder an unsere DialogFiliale. Wir senden Ihnen die Unterlagen erneut zu.