Wahlbekanntmachung
Nach den Bestimmungen des § 1 der Wahlordnung der Volksbank Berg eG findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier Jahre statt. Der von der Vertreterversammlung gewählte Wahlausschuss hat in seiner Sitzung gemäß § 3 der Wahlordnung der Volksbank Berg eG eine Liste der Kandidaten (Vertreter und Ersatzvertreter) für die Vertreterversammlung der Volksbank Berg eG (Wahlliste) aufgestellt.
Gemäß § 4 der Wahlordnung geben wir bekannt, dass die vom Wahlausschuss aufgestellte Wahlliste zusammen mit der Wahlordnung in der Zeit vom 26. September 2025 bis 28. Oktober 2025 (Auslegungsfrist) in allen Geschäftsstellen der Volksbank Berg eG während der Öffnungszeiten für alle Mitglieder der Genossenschaft zur Einsichtnahme ausliegt.
Gemäß § 5 der Wahlordnung geben wir bekannt, dass die Wahl zur Vertreterversammlung durch Abgabe der Stimmen per Briefwahl, als elektronische Wahl vom 13. bis 28. Oktober 2025 und als Wahl vor Ort in den Geschäftsstellen der Volksbank Berg eG während der Öffnungszeiten am 28. Oktober 2025 durchgeführt wird.
Die erforderlichen Zugangsdaten zur Online-Vertreterwahl und zur Beantragung der Briefwahl bekommen alle Mitglieder, die sich mit Ihren persönlichen Daten auf dem Wahlportal registrieren, zugesendet. Die Verknüpfung zum Wahlportal ist auf der öffentlich zugänglichen Internetseite der Bank veröffentlicht.
Weitere Listen können von den Mitgliedern der Volksbank Berg eG unter Beachtung der Bedingungen der Wahlordnung der Volksbank Berg eG innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Auslegungsfrist beim Wahlausschuss der Volksbank Berg eG eingereicht werden, vorher eingereichte Listen können nicht berücksichtigt werden (§ 4 der Wahlordnung der Volksbank Berg eG).
Weitere Wahllisten müssen die Anforderungen an eine Wahlliste gemäß § 3 der Wahlordnung der Volksbank Berg eG erfüllen.
Wipperfürth, den 26. September 2025
Der Wahlleiter