- Einfach abzuschließen
- Staatliche Förderung nutzen
- Pflegetagegeld flexibel einsetzen
Pflege-Bahr
Schützen Sie sich im Pflegefall vor finanziellen Belastungen
Mit dem sogenannten "Pflege-Bahr" hilft Ihnen der Staat, Ihre Kosten im Pflegefall zu tragen. Gemeinsam mit unserem Partner R+V Krankenversicherung AG bieten wir Ihnen daher den R+V-Pflege FörderBahr an. Profitieren Sie vom staatlichen Zuschuss in Höhe von 5 Euro im Monat bzw. 60 Euro im Jahr.
R+V-Pflege FörderBahr im Überblick
Staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung (sogenannter "Pflege-Bahr") für die private Vorsorge
Wer privat für den Pflegefall vorsorgen möchte, erhält seit 2013 einen Zuschuss vom Staat. Die Zulage für den sogenannten "Pflege-Bahr" erhalten Sie, wenn Sie eine förderfähige Pflege-Zusatzversicherung abschließen. Sichern Sie sich Ihren staatlichen Zuschuss mit dem R+V-Pflege FörderBahr. Ein weiterer Vorteil: Die R+V Krankenversicherung AG kümmert sich für Sie um alle Formalitäten bei der Beantragung und Verwaltung der Zulage.
Ihre Vorteile mit dem R+V-Pflege FörderBahr
- Staatliche Zulage: 5 Euro pro Monat bzw. 60 Euro pro Jahr
- Keine Formalitäten: Beantragung und Verwaltung Ihrer Zulage übernimmt die R+V
- Überdurchschnittliche prozentuale Leistungen in den Pflegegraden 1 bis 5
- Einfach abzuschließen: Keine Gesundheitsprüfung
- Keine Wartezeit bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit
- Leistung ist unabhängig davon, ob stationär oder zu Hause gepflegt wird
- Hohe Flexibilität: Sie entscheiden, wofür Sie Ihr Pflegetagegeld einsetzen
Staatliche Förderung
Staatliche Förderung im R+V-Pflege FörderBahr nutzen
Sie leisten einen Eigenbetrag von mindestens 10 Euro monatlich. Dazu erhalten Sie eine staatliche Zulage von 5 Euro im Monat bzw. 60 Euro im Jahr. Wie hoch Beitrag und Pflegetagegeld sind, hängt von Ihrem Eintrittsalter1 ab. Sie erhalten eine monatliche Mindestleistung von 600 Euro in Pflegegrad 5.
Profitieren Sie von der staatlichen Förderung, wenn Sie
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung / private Pflegepflichtversicherung) versichert sind und
- noch keine Leistungen aus dieser beziehen oder bezogen haben.
- Das Eintrittsalter ergibt sich aus dem aktuellen Kalenderjahr abzüglich des Geburtsjahres.
Das ist zu tun
In nur sechs Schritten zum Online-Antrag
Nach dem Klick auf "Jetzt berechnen" können Sie in sechs Schritten Ihren persönlichen R+V-Pflege FörderBahr berechnen und direkt online beantragen (unter SSL-Verschlüsselung).
- Schritt 1 (Basisdaten): Geben Sie im ersten Schritt des Online-Antrags Ihr Geburtsdatum ein. Durch diese Angabe kann Ihr individueller Versicherungsvorschlag berechnet werden.
- Schritt 2 (Vorschlag): Im nächsten Schritt erhalten Sie bereits Ihren individuellen Vorschlag für den R+V-Pflege FörderBahr.
- Schritt 3 (Weitere Informationen): Im weiteren Verlauf haben Sie die Wahl: Sie können einen Termin mit uns vereinbaren, um Ihre Fragen vor Ort zu klären. Oder Sie folgen dem Online-Antrag. Für eine Terminvereinbarung nutzen Sie einfach unsere Kontaktmöglichkeiten rechts auf der Seite. Möchten Sie weitere Informationen erhalten, können Sie diese als PDF abrufen.
- Schritt 4 (Persönliche Angaben): Geben Sie dann bitte Ihre persönlichen Daten ein. Ihre E-Mail-Adresse benötigt die R+V, um Ihnen alle Vertragsgrundlagen per E-Mail zusenden zu können. Hier geben Sie auch Ihre Bankverbindung für die Einzugsermächtigung ein.
- Schritt 5 (Angaben zum Antrag prüfen und senden): Nun können Sie Ihre Angaben noch einmal prüfen und diese per Klick auf "Antrag senden" übertragen. Die Antragsdaten gehen dann bei unserem Partner R+V Krankenversicherung AG elektronisch ein.
- Schritt 6 (Antrag unterschreiben): Damit der Vertrag abgeschlossen werden kann, müssen Sie den Antrag und das Anschreiben nur noch ausdrucken und unterzeichnen. Bitte geben Sie diesen dann einfach bei uns in der Bank ab oder senden ihn direkt an die R+V Krankenversicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden.
Wichtige Hinweise
Sobald der unterschriebene Antrag bei unserem Partner R+V Krankenversicherung AG eingegangen ist, werden die Vertragsunterlagen ausgefertigt und gehen Ihnen per Post innerhalb der nächsten zehn Werktage zu. Geht der unterschriebene Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen bei der R+V Krankenversicherung AG ein, kommt auch kein Vertrag zustande.
Häufige Fragen zum Pflege-Bahr
Jeder zweite Mann wird irgendwann ab dem 30. Lebensjahr pflegebedürftig, bei Frauen sind es drei von vier. Bei Ehepaaren beispielsweise trifft es mit 86-prozentiger Wahrscheinlichkeit mindestens einen von beiden.
Frauen werden im Durchschnitt rund fünf, Männer rund vier Jahre gepflegt. In der häuslichen Pflege, die 70 Prozent ausmacht, wird fast jeder Vierte zehn oder mehr Jahre gepflegt.
Bei Weitem nicht. Die gesetzliche Pflichtversicherung stellt allenfalls eine "Teilkasko"-Absicherung dar. Je nach Versorgungsart und Pflegegrad fehlen bei professioneller Pflege durchschnittlich zwischen 450 und 1.950 Euro monatlich – die dann privat zu finanzieren sind.
Knapp jeder sechste Pflegebedürftige benötigt Sozialhilfe. Die Sozialämter versuchen grundsätzlich, sich das Geld zurückzuholen und prüfen daher immer, ob ggf. nahestehende Familienangehörige unterhaltspflichtig sind. Das können zum Beispiel Ehe- bzw. Lebenspartner, Kinder und Eltern sein.
Das glaubt etwas mehr als jeder Fünfte. Doch offenbar verwechseln hier viele die gesetzliche Pflegeversicherung mit einer privaten Pflegezusatzversicherung – letztere haben nämlich erst knapp drei Prozent der Bevölkerung.
Sie gelangen auf Schritt 6 "Antrag unterschreiben" und können dort den Antrag ausdrucken und unterschreiben. Den unterschriebenen Antrag können Sie bei uns in der Bank abgeben. Oder Sie senden ihn direkt an unseren Partner R+V-Krankenversicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Sobald der unterschriebene Antrag bei der R+V eingeht, wird der Vertrag ausgefertigt und Ihnen innerhalb von zehn Werktagen per Post zugeschickt. Sofern Sie den Antrag nicht unterschreiben und zurücksenden, kommt auch kein Vertrag zustande.