Spendenantrag

Sie möchten eine Zuwendung beantragen?

Zuwendungsberechtigt sind eingetragene Vereine, Stiftungen mit gültiger Gemeinnützigkeitserklärung (Freistellungsbescheid) des Finanzamtes nach § 52 der Abgabenordnung (AO) und Sitz in unserem Geschäftsgebiet.

Spendenantrag

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Crowdfunding

Vereinsmitglieder aus der Region stellen auf unserer Crowdfunding-Plattform "Viele schaffen mehr" anstehende Projekte ihres Vereins ein. Sowohl Menschen, denen das Projekt am Herzen liegt als auch wir als Bank unterstützen nun finanziell das Projekt. So erreichen wir das gesetzte Ziel, um das Projekt umzusetzen.

Kurzbeschreibung des Projektes

Kostenübersicht zum Projekt

Spenden vergeben wir bevorzugt an unsere Kunden. In Ausnahmefällen berücksichtigen wir bei der Spendenvergabe allerdings auch Nichtkunden.