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Hand steckt einen Brief in eine Wahlurne

Ergebnis Wahl zur Vertreterversammlung

Danke allen Mitgliedern für Ihre Stimmabgabe

Ergebnis am Freitag, den 28. November 2025

Gemäß § 10 unserer Wahlordnung geben wir bekannt, dass die Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter in der Zeit vom 28. November bis 12. Dezember 2025 in unseren Geschäftsstellen während der Geschäftszeiten für unsere Mitglieder zur Einsichtnahme ausliegt.

Auf Verlangen kann jedes Mitglied jederzeit eine Abschrift der Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter erhalten.

Volksbank Berg eG

Der Wahlausschuss

Christoph Gubert & Helmut Vilmar
Vorsitzender & stellvertretender Vorsitzender

Was ist die Vertreterwahl?

Alle Mitglieder der Volksbank Berg eG werden durch die Vertreterversammlung vertreten, welche jährlich zusammenkommt und alle vier Jahre neu gewählt wird. Die Vertreterinnen und Vertreter nehmen anschließend über vier Jahre das Stimmrecht für die Mitglieder wahr. Sie werden bei Entscheidungen über wichtige Themen der Bank mit einbezogen, und geben Impulse für die Zukunft

Was macht ein Vertreter bzw. eine Vertreterin?

Zu den Aufgaben eines Vertreters gehört es u.a. im Rahmen der Vertreterversammlung über den Jahresabschluss, die Verwendung des Jahresüberschusses, die Wahl der Anteilseignerseite des Aufsichtsrates, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie über Entscheidungen über Änderungen der Satzung oder der Wahlordnung abzustimmen. Gleichzeitig stehen die Vertreterinnen und Vertreter in regelmäßigem Dialog mit dem Vorstand. 

Warum sollten Mitglieder wählen?

Als genossenschaftliche Bank setzen wir uns tatkräftig für unsere Mitglieder und die Region ein. Mit Ihrer Stimme unterstützen Sie uns dabei. Denn sie ist ein starkes Signal, dass Sie als Mitglied die Entwicklung unserer Genossenschaft unterstützen und begleiten.

Unsere Satzung und Wahlordnung

Erfahren Sie in unserer Satzung und Wahlordnung mehr über die Volksbank Berg eG als Unternehmen.

Unsere Satzung und Wahlordnung

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